Im Rahmen eines persönliches Termins kann ich die Lage des Kindes ertasten, die Herztöne abhören und den normalen Verlauf der Schwangerschaft beobachten (Blutdruck, Wachstum der Gebärmutter, mögliche Wassereinlagerungen etc.). Auch wenn die Schwangerschaft aufgrund einer Fehlgeburt schon früh wieder endet, können Sie mich kontaktieren.
Außerdem besprechen wir verschiedene Themen, die Sie evtl. beschäftigen (z.B. Pränataldiagnostik, Unsicherheit über den Geburtsmodus, Ängste vor der Geburt, Ernährung in der Schwangerschaft, Stillen oder nicht Stillen, Wahl des Geburtsortes etc.).
Wenden Sie sich auch gerne an mich, wenn Ihr Baby am Ende der Schwangerschaft (ca. ab der 33. – 34. Schwangerschaftswoche) noch in BEL (Beckenendlage, Steißlage), Querlage oder zwar in Schädellage, aber „Sternenguckerposition“ (mit dem Rücken nach hinten) liegt. Ich zeige Ihnen Übungen, die Ihr Baby dazu motivieren können, sich zu drehen, und kann Sie zur weiteren Vorgangsweise beraten.
Seit 2023 hat jede Schwangere Anspruch auf einen Hebammentermin ab der 32. Woche. Sie bekommen somit einen Teil der Kosten von der Krankenkasse rückerstattet. Bei einer geplanten ambulanten Geburt können Sie außerdem 2 Hebammentermine ab der 22. Woche (bei Bedarf ab der 12. Woche) in Anspruch nehmen und bekommen einen Teil zurück. Bei einer geplanten Geburtshausgeburt sind es bis zu 8 Termine.